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05.09.2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der interconn printersysteme

 

1 Allgemeines

1. Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

2. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

2 Liefergegenstand und Prüfpflichten des Käufers

1. Der Liefergegenstand wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

2. Die von uns wiedergegebenen Abbildungen, Zeichnungen und technischen Daten unterliegen laufenden Änderungen durch die Hersteller und geben lediglich den Stand bei Drucklegung wieder. Der Käufer ist verpflichtet, die bei ihm eingehenden Waren sorgfältig und genau zu überprüfen, ob die angegebenen Daten und Werte mit seiner Bestellung übereinstimmen. Der Käufer hat sich von der Funktionsfähigkeit der bestellten Waren vor Weiterverwendung derselben sorgfältig zu überzeugen und sicherzustellen, dass die gelieferten Artikel für die vom Käufer geplanten Verwendungen geeignet sind. Entsprechend anders lautenden Vorschriften und Vorbehalten des Käufers wird hiermit widersprochen.

3 Lieferfristen

1. Lieferfristen verlängern sich angemessen, auch innerhalb eines Verzuges, bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch bei Lieferungsverzögerungen durch den Vorlieferanten.    

2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.    

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs.2 Nr.4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4 Warenversand

1. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschliesslich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten.

2. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft unsererseits dem Versand gleich.

5 Verpackung

1. Die Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

6 Preise und Zahlung

1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet.    

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.    

3. Wir gewähren ein Skonto in Höhe von 2%  wenn der Rechnungsbetrag vollständig innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Betrages bei einem der genannten Bankkonten.    

4. Aufrechnungsrechte bestehen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenforderungen.    

5. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis.

7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers    insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.    

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erdorderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.    

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der    neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Bruttorechnungbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Bruttorechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum    oder Miteigentum für uns.

6. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.    

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns.

8 Sachmängel

1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.    

2. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.    

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.    

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

5. Die entsprechende, gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie rechnet sich ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

9 Schadensersatzhaftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.    

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.    

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.    

4. Die Haftung für Verzugsschäden beträgt für jede vollendete Woche des Verzuges 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des betroffenen Lieferwertes    

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.    

6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche    Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10 Reparaturaufträge

1. Reparaturaufträge werden in der Regel von uns selbst ausgeführt. Kosten für Versand und Verpackung gehen entsprechend §§ 4 und 5 unserer Geschäftsbedingungen auch in diesem Fall zu Lasten des Auftragsgebers.

11 Gerichtsstand Rechtswahl Erfüllungsort

1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz (München) Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.    

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.


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